Wochenbettbetreuung
Nach der Geburt besteht 12 Wochen (wenn erforderlich auch länger) Anspruch auf Hebammenbetreuung von Mutter und Kind zu Hause.
Die Kosten hierfür werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Meine Besuche beinhalten....
- Unterstützung beim Stillen, sowie Hilfe bei Stillproblemen
- Beobachtung des Babys (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewichtsentwicklung, Neugeborenengelbsucht)
- Beobachtung der Gebärmutter-Rückbildung sowie Anleitung für erste sanfte Rückbildungsübungen
- Beobachtung und Versorgung von evtl. Geburtsverletzungen
- Ernährungsberatung und Pflege des Babys
- Beratung und Information über die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt und aktuelle Fragen rund um die frühe Elternschaft